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FG München, 28.07.1999 - 1 K 4774/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensgrenze Kindergeld/-freibetrag verfassungskonform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1999, 1190
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus FG München, 28.07.1999 - 1 K 4774/97
Die Durchführung des sich hieraus ergebenden Massenverfahrens erfolgt aufgrund einer in § 32 Abs. 1 bis 5 EStG vorgenommenen gesetzlichen Typisierung, die grundsätzlich von Verfassungswegen nicht zu beanstanden ist (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss des 2. Senats vom 25.9.1992 - 2 BvL 5/91 -, - 2 BvL 8/91 -, - 2 BvL 14/91 -, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 413/419).Die in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG festgelegte Grenze von 12.000 DM entspricht dem für das Jahr 1996 geltenden Grundfreibetrag nach § 32 a Satz 2 Nr. 1 EStG, der im Rahmen des Einkommensteuertarifs die Freistellung des Existenzminimums von der Besteuerung bezweckt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.9.1992, BVerfGE 87, 153).
- FG Niedersachsen, 19.08.1997 - VII 604/96
Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Bezüge, die zur Bestreitung des …
Auszug aus FG München, 28.07.1999 - 1 K 4774/97
Es ist daher nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass bei Überschreitung der in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG festgelegten Grenzen typischerweise kein Unterhaltsanspruch des Kindes mehr besteht, dem im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs (§ 31 EStG) getragen werden müsste (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.8.1997 - VII 604/96 Ki -, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 109). - FG Münster, 25.02.1998 - 7 K 5074/96
Einkommensgrenze für Kindergeld und Kinderfreibetrag
Auszug aus FG München, 28.07.1999 - 1 K 4774/97
Die Fixierung einer starren Einkommensgrenze als Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.2.1998 - 7 K 5074/96 Kg -, EFG 1998, 960 und Jachmann in Kirchhof/Söhn, EStG, § 32 Rdn. A 51).